Inhaltsverzeichnis

CODE OF CONDUCT

VORWORT

GOLDKIND ist eine Stiftung, in der es um mehr geht als darum, Gelder zum Nutzen und Wohle der Kinder und Jugendlichen investieren: GOLDKIND sieht sich in der Verantwortung, das Richtige zu tun. Nach außen und innen. Und das umfasst nicht nur die sozialen Werte, für die GOLDKIND steht, sondern ebenso, dass sich alle Beteiligten an Gesetze und Richtlinien halten sowie das Thema Nachhaltigkeit. Dieser Verhaltenskodex ist Ausdruck unseres Wertesystems und Teil unserer Stiftungs-DNA.

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SELBSTVERSTÄNDNIS IM COC-KONTEXT

Die gemeinnützige Stiftung GOLDKIND verfolgt gemäß ihrer Satzung das Ziel, Kindern aus dysfunktionalen Familien den Weg in ein gesundes Erwachsenenleben zu ebnen. Betroffene Kinder – aber auch deren Eltern und Bezugspersonen – haben die Möglichkeit, online altersgerechte umfassende Informationen zu unterschiedlichen Themenbereichen zu erhalten, und erfahren auf Wunsch direkte und persönliche Unterstützung und Orientierung in Form von niederschwelligen, digitalen Soforthilfeangeboten.


In diesem äußerst sensiblen Kontext ist der Schutz der Klient:innen vor dem Hintergrund der gültigen gesetzlichen Vorschriften höchstes Gebot und in den Stiftungswerten tief verankert. Zur Wahrung dieses Grundsatzes bildet der Code of Conduct einheitliche Verhaltensregeln nach ethischen, sozialen und gesetzlichen Maßstäben ab, die den Mitwirkenden der Stiftung GOLDKIND als Leitfaden in ihren alltäglichen Entscheidungen und Handlungen dienen.


Dieser Code of Conduct wurde ausgearbeitet in Anlehnung unter anderem an folgende Richtlinien und Kodizes:

 

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GELTUNGSBEREICH

Der Code of Conduct dient als Verhaltenskodex für alle für die Stiftung GOLDKIND tätigen Personen unabhängig von Vertragsart und Beschäftigungsverhältnis und ist somit bindend für

 

  • Führungskräfte der Stiftung
  • Beirat und Expertengremium
  • angestellte, freie oder ehrenamtliche Mitarbeiter:innen
  • Aushilfen, Praktikant:innen oder Leiharbeiter:innen


Zur Vereinfachung werden im Folgenden alle dem o.g. Personenkreis Zugehörigen zusammenfassend als „Mitwirkende“ bezeichnet.


Der CoC legt wesentliche Verhaltensregeln und Arbeitsabläufe fest, die innerhalb der Stiftung GOLDKIND beachtet werden müssen und zu deren Einhaltung sich alle Mitwirkenden per Unterschrift verpflichten (siehe Ziff. 15).

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COC-ZIELE

Der Code of Conduct der Stiftung GOLDKIND gibt konkrete Richtlinien vor, die der Vereinheitlichung von wesentlichen Verhaltensweisen und Arbeitsabläufen vor dem Hintergrund des geltenden Rechts und der Wahrung der Stiftungssatzung dienen.

 

Auf Grund des äußerst sensiblen Wirkungsfeldes und der Wesenhaftigkeit einer gemeinwohlorientierten Organisation, die ihre Projekte durch Spenden und Fördergelder finanziert, ist es notwendig, sämtliches Handeln auf den Grundfesten des Grundgesetzes und dieses Verhaltenskodexes zu begründen und transparent zu machen.

 

Jegliche Missachtung dieser Grundsätze führt zu einer Verhärtung von dysfunktionalen Strukturen und widerspricht dem Stiftungsauftrag. Durch die Wahrung des Code of Conduct soll eine bestmögliche Umsetzung der gemeinnützigen Projekte gewährleistet werden.

 

Satzung

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VERHALTENSREGEL PROFESSIONALITÄTSANSPRUCH

Die Stiftung GOLDKIND hat im Rahmen ihres Wirkens einen hohen Anspruch an Professionalität. Dieser wird gewährleistet durch sowohl wissenschafts- und technologieorientierte als auch zukunftsorientierte Standards sowie durch spezifische Kontrollmechanismen. So wird die Stiftung in relevanten Entscheidungsprozessen von ihrem Experten-Beirat begleitet oder durch die Hinzuziehung externe Fachleute unterstützt.

 

Die Mitwirkenden der Stiftung GOLDKIND handeln stets entsprechend dem Selbstverständnis der Organisation. Jedes Verhalten und jede Aktivität der Mitwirkenden geschieht vor dem Hintergrund der geltenden Gesetze und Vorschriften, dient der Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß der Satzung, trägt zur positiven Wahrnehmung der Stiftung bei und stärkt das Vertrauen in die Stiftungstätigkeit.

 

Die Stiftung GOLDKIND setzt sich für ein gesundheits- und umweltfreundliches Arbeitsumfeld ein und achtet die Gesetze und Regeln zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Alle Mitwirkenden sind dazu aufgerufen, sich an sämtliche Sicherheitsvorschriften zu halten und auch ihre Kolleginnen und Kollegen entsprechend zu sensibilisieren.

 

Die Mitwirkenden werden laufend in ihrer individuellen Weiterentwicklung begleitet. Eine differenzierte Fehler- und Feedbackkultur stärkt die Teamfähigkeit jedes Einzelnen.

 

Die Mitwirkenden entsprechen – online wie offline – mit ihrem Auftreten, ihrem Verhalten und ihrer Ausdrucksweise den Werten der Stiftung GOLDKIND. Alle Mitwirkenden sind dazu aufgerufen, sich – sowohl intern wie extern – stets achtsam, respektvoll, wertschätzend und der Situation angemessen zu verhalten, insbesondere in therapeutischen Beratungssituationen gegenüber den Klient:innen sowie im Rahmen der Kommunikation im Internet.

 

Zum Professionalitätsanspruch gehört auch, dass die Mitwirkenden ihre privaten Meinungsäußerungen – insbesondere im Internet – deutlich als solche kennzeichnen, sodass eine Verwechslung mit der Meinung der Stiftung GOLDKIND vermieden wird.

 

Von den Mitwirkenden wird ein sorgsamer Umgang mit den ihnen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel erwartet. Die private Nutzung von Arbeitsmitteln bedarf vorab einer schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung. Eine Verwendung der Arbeitsmittel zu Zwecken, die den Zielen des CoC entgegenstehen, ist in jedem Fall strengstens untersagt.

 

Netiquette

Social-Media-Richtlinie

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VERHALTENSREGEL INTERESSENKONFLIKT; RELIGIÖSE/POLITISCHE AKTIVITÄTEN

Die Mitwirkenden der Stiftung GOLDKIND sind dazu aufgerufen, persönliche und geschäftlichen Interessen zu trennen. Im Falle sich widersprechender Interessen, verpflichten sich die Mitwirkenden im Rahmen ihrer Tätigkeit vorrangig im Sinne der Stiftung Entscheidungen zu treffen.


Die Stiftung GOLDKIND ist keiner Partei sowie Kirche zugehörig und erwartet von den Mitwirkenden im Rahmen ihrer Tätigkeit entsprechend ein partei- und konfessionsloses Auftreten. In ihrer Funktion als Repräsentant:innen der Stiftung ist den Mitwirkenden untersagt, sich politisch oder religiös motiviert zu engagieren. Ein Auftreten in einem entsprechenden Kontext bedarf vorab einer schriftlichen Genehmigung des Vorstands.


Diese Regelung umfasst selbstverständlich nicht die Teilnahme an etwaigen Veranstaltungen als Privatperson. Entscheidend ist hierbei, dass im Zuge eines privaten Engagements eine Abgrenzung zur Stiftung erkenntlich ist.

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VERHALTENSREGEL DISKRIMINIERUNG

Das Fundament der Stiftungskultur der Stiftung GOLDKIND baut auf den Grundwerten von Respekt und Toleranz. Alle Mitwirkenden haben das Recht, in ihrer Einzigartigkeit und Diversität geachtet zu werden. Die Stiftung GOLDKIND setzt sich für eine wertschätzende, würde-, respekt- und vertrauensvolle Umgangskultur ein und bemüht sich um eine diverse Mitarbeiterstruktur.


Jegliche diskriminierende Äußerung gegenüber Anderen – sei es in mündlicher oder schriftlicher Form – aufgrund von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, körperlicher Beeinträchtigung, Alter oder sexueller Orientierung und Identität ist untersagt und wird geahndet. Die Stiftung GOLDKIND erwartet von allen Mitwirkenden eine respektvolle, gewaltfreie und geschlechtergerechte Ausdrucksweise unter Wahrung der kommunikativen Verständlichkeit.


Die Stiftung GOLDKIND legt Wert darauf, jedem Menschen einen barrierearmen Zugang zu den Angeboten ihrer Plattform zu ermöglichen, z.B. durch die Verwendung leicht verständlicher Sprache und einer gute Auffindbarkeit über die herkömmlichen Suchmaschinen.


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Social-Media-Richtlinie

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VERHALTENSREGEL SEXUALISIERTE GEWALT

Jeglicher Missbrauch von Macht oder Arbeitsbeziehungen durch Mitwirkende der Stiftung GOLDKIND, insbesondere in Form sexualisierter Gewalt oder zum Zwecke sexueller Gefälligkeiten, ist untersagt. Ebenso wird der Austausch von Geld, Waren, Dienstleistung oder Gefälligkeiten gegen sexuelle Dienstleistungen nicht gebilligt. Jede Form der sexualisierten Gewalt wird unmittelbar nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen geahndet.


Im Umgang mit Schutzbefohlenen wie auch innerhalb der Organisation haben alle darauf zu achten, missbräuchlichem Verhalten vorzubeugen. Im Kontakt mit Klient:innen sind alle Mitwirkenden sensibilisiert für diesen Themenkomplex und verpflichten sich, bei Missbrauch im Umfeld der Klient:innen weitere notwendige Schritte einzuleiten. Alles weitere regelt die „Richtlinie Kinder- und Jugendschutz“.


Richtlinie Kinder- und Jugendschutz

Social-Media-Richtlinie 

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VERHALTENSREGEL KINDERSCHUTZ

Der Schutz der Kinder und Jugendlichen, die im Zentrum der Stiftungsarbeit stehen, hat absolute Priorität. Daher verpflichten sich alle Mitwirkenden, die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen zu schützen und die gültigen Gesetze zum Kinder- und Jugendschutz einzuhalten.

 

Jegliches Verhalten, jegliche Ausdrucksweise oder Bildsprache, die Kindern und Jugendlichen Schaden zufügen könnte, ist untersagt. Darüber hinaus sind alle Mitwirkenden dazu aufgerufen, jegliche Form von Kindesmissbrauch anzuzeigen (s. hierzu auch Ziff. 7).

 

Richtlinie Kinder- und Jugendschutz

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VERHALTENSREGEL INFORMATIONSSCHUTZ

Im sensiblen Wirkungsfeld der Stiftung GOLDKIND hat ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten und Informationen höchste Priorität. Da die hilfesuchenden Klient:innen aus einem dysfunktionalen und entsprechend konfliktären Umfeld kommen, erfordert der Umgang mit Informationen, die an die Stiftung herangetragen werden, besonderes Feingefühl. Betroffene Personen müssen im Vorhinein über die Erhebung personenbezogener Daten und ihre damit in Verbindung stehenden Datenschutzrechte aufgeklärt werden.

 

Die Mitwirkenden verpflichten sich zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen, d.h. interner und nicht allgemein bekannter Umstände und Informationen, auch über das Ende ihrer Beschäftigung hinaus. Ebenso ist die Vervielfältigung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen – auch in Auszügen – nicht gestattet.
Im persönlichen Beratungskontext (z.B. in Form einer anonymisierten Videosprechstunde) unterliegen die beratenden Akteurinnen und Akteure der Schweigepflicht. Sollte seitens der Berater:innen ein fachlicher Austausch über eine Begebenheit als notwendig erachtet werden (bspw. in Form von Supervision), so hat dieser ausschließlich in anonymisierter Form zu erfolgen.

 

Die Videosprechstunde der Stiftung GOLKIND läuft über den externen Anbieter „eSprechstunde“, der „sowohl die hohen Anforderungen der DSGVO, als auch die der KBV besonders streng auslegt und sogar übertrifft“ (Informationen unter „Hohe Datenschutzstandards“).
Für den Live-Chat mit GOLDIE wird das externe Online-Tool „Tidio“ genutzt (Informationen zum Datenschutz unter „Terms“, sowie „Privacy Policy“).

 

Die Stiftung GOLDKIND behandelt sämtliche datenschutzrelevanten Informationen bzw. personenbezogenen Daten entsprechend der aktuell gültigen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Weitergabe von vertraulichen Daten ist somit nicht gestattet; Ausnahmen bilden hierbei die vorab schriftliche Zustimmung der betroffenen Person oder die gesetzlichen Vorschriften, die eine unabdingbare Weitergabe von Informationen erforderlich machen (z.B. im Falle einer Straftat).

 

Jede Person hat das Recht auf Auskunft zu den über sie gespeicherten, personenbezogenen Daten. Ebenso hat jede Person das Recht auf Vergessenwerden, was eine unwiderrufliche Löschung der Daten zur Folge hat.

 

Die Datenschutzerklärung der Stiftung GOLDKIND ist Bestandteil aller Arbeitsverträge und sonstiger Vereinbarungen (auch ehrenamtlicher Tätigkeiten) und ist somit von den Mitwirkenden zu unterzeichnen.

 

Die Mitwirkenden haben außerdem das Urheber-, Marken- und Patentrecht zu achten. Das gilt sowohl für die Verwendung von Name und Logo der Marke „Stiftung GOLDKIND“ als auch für die Verwendung von geistigem Eigentum Dritter (z.B. Bild-, Ton- oder Textmaterial). In beiden Fällen ist eine Nutzung nur nach schriftlicher Zustimmung des Urhebers bzw. Lizenzinhabers gestattet. Zuwiderhandlungen werden nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geahndet.

 

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 

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VERHALTENSREGEL UMGANG MIT RESSOURCEN

Für die Stiftung GOLDKIND ist es von hoher Bedeutung, die allgemeinen Klima- und Nachhaltigkeitsziele im Sinne eines „Green Office“ zu unterstützen. Daher sind alle Mitwirkenden der Stiftung GOLDKIND dazu aufgerufen, einen verantwortungsvollen Umgang mit allen natürlichen Ressourcen zu pflegen, die Umwelt zu schützen und das Klima zu schonen. Dies geschieht stets in einer Abwägung von Nachhaltigkeit und Effizienz.


Um dies zu gewährleisten, verpflichten sich die Mitwirkenden der Stiftung zur Einhaltung einer allgemeinen Nachhaltigkeits-Richtlinie, die beinhaltet:

 

  • regelmäßige Teilnahme an Schulungen zum Thema Nachhaltigkeit
  • Hinweise an alle Mitwirkenden
  • Innovationsmanagement
  • Kompensation von verbleibenden Emissionen

 

Durch sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit den ihnen anvertrauten Ressourcen und der durchdachten Beschaffung und Entsorgung von Waren und Artikeln, leisten die Mitwirkenden ihren persönlichen Beitrag dazu, den ökologischen Fußabdruck der Stiftung klein zu halten. Dies umfasst:

 

  • IT-Geräte: z.B. die Abwägung nach ökologischen Maßstäben in der Anschaffung von neuen Arbeitsmitteln
  • Büroartikel: z.B. die maßvolle Verwendung von Verbrauchsmaterialien zur Vermeidung von Abfall
  • nachhaltige Möbel: z.B. die Beschaffung und Auswahl von Mobiliar unter der Maßgabe einer langlebigen Nutzung
  • nachhaltige Entsorgung: z.B. die Nutzung von Mülltrennung und 2nd Life
  • Büroverpflegung: z.B. die Auswahl von biologischer Waren und die Vermeidung von Verpackungsmaterial
  • Reinigungs- und Hygieneartikel: z.B. die Schulung von Reinigungskräften und die Verwendung nachhaltiger Produkte
  • Energie: z.B. die sparsame Nutzung von Energieressourcen (Heizung, Strom, Kraftstoffe).
  • Mobilität: z.B. die Nutzung von CO2-armen Reisemitteln auf kurzen Distanzen (wie z.B. Dienstreisen mit der Bahn, Arbeitswege mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad), die CO2-Kompensation bei notwendigen Fernreisen (z.B. per Flugzeug) und die Nutzung von digitalen Tools zur Vermeidung von Dienstreisen (wie z.B. Video-Calls)

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VERHALTENSREGEL KORRUPTION & GELDWÄSCHE

Jegliche Form der Korruption oder Geldwäsche ist untersagt. Die Mitwirkenden der Stiftung GOLDKIND haben dazu beizutragen, jegliche Beeinflussung von Tätigkeiten und Entscheidungen durch persönliche Interessen zu verhindern. Die allgemeinen Wettbewerbsregeln sind einzuhalten. Darüber hinaus dürfen keinerlei Ressourcen in die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern einfließen.


Die Beeinflussung von Entscheidungen – in direkter oder indirekter Weise – begünstigt kriminelles Verhalten und steht in Widerspruch zu den Werten und Zielen der Stiftung GOLDKIND. Entsprechende unlautere Beeinflussungsversuche sind zu unterlassen. Zur Wahrung der eigenen Entscheidungsfreiheit wird den Mitwirkenden der Stiftung GOLDKIND empfohlen, auf die Entgegennahme persönlicher Geschenke oder Begünstigungen von Seiten Dritter zu verzichten. Die Entgegennahme persönlicher Geschenke oder Begünstigungen von Seiten Dritter ist jedenfalls dann untersagt, wenn ein Gegenwert i.H.v. € 35 pro Jahr und Zuwendungsgeber:in überschritten würde.


Für die Stiftung GOLDKIND ist Transparenz von hoher Bedeutung. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat sie sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und verpflichtet sich, umfangreiche und aktuelle Informationen über die Stiftung und ihre Mittelherkunft sowie Mittelverwendung öffentlich zugänglich zu machen.


Außerdem wird die Stiftung GOLDKIND im Transparenzregister des Bundesanzeiger Verlags auf Basis des Geldwäschegesetztes (GwG) geführt. Zweck des Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entsprechend der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie (EU-Richtlinie 2017/849 vom 20. Mai 2015).


Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Transparenzregister

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VERHALTENSREGEL FUNDRAISING & PARTNERSCHAFTEN

Die Aktivitäten der Stiftung GOLDKIND finanzieren sich zu großen Teilen durch Spenden, Fördermittel oder Sponsorings (im Folgenden: „Zuwendungen“). Die Annahme oder Ablehnung von Zuwendungen obliegt der Stiftung GOLDKIND.


Die Stiftung lehnt jegliche Zuwendungen von Geldgeber:innen ab, deren Aktivitäten der Erfüllung des Stiftungszwecks entgegenstehen, so z.B. von Geldgeber:innen,

 

  • die in Zusammenhang mit suchtgefährdenden Tätigkeitsfeldern stehen (Alkohol, Drogen, Glücksspiel),
  • die gewaltverherrlichend agieren,
  • die der Rüstungsindustrie angehören,
  • die in sonstiger Weise das Kindeswohl gefährden,
  • die als Großförder:innen einer extremen politischen Gesinnung auftreten

 

Jegliche Einflussnahme durch Partner:innen, insbesondere eine inhaltliche Mitentscheidung durch Geldgeber:innen, ist auszuschließen. Die Unabhängigkeit der Stiftung GOLDKIND gegenüber ihren Geldgeber:innen muss zu jedem Zeitpunkt gewahrt sein.

 

Zur Klärung uneindeutiger Fälle befragt die Stiftung GOLDKIND ein von ihr eigens zu diesem Zweck berufenes Ethik-Gremium, das sich aus stiftungsinternen Vertreter:innen und externen Expert:innen zusammensetzt.

 

Richtlinie Fundraising-Ethik

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VERHALTENSREGEL DROGEN & ALKOHOL

Die Stiftung GOLDKIND ist in einem sensiblen und fragilen Umfeld tätig, was von allen Mitwirkenden einen verantwortungsvollen Umgang und höchstes Fingerspitzengefühl erfordert. Dies ist unter Einfluss von Drogen o.ä. nicht zu gewährleisten. Der Konsum, Besitz oder die Verteilung von Drogen steht zudem in Widerspruch zu den Werten und Zielen der Stiftung GOLDKIND, die vertrauensvolle Strukturen in dysfunktionalen Familien schaffen und betroffene Kinder und Jugendliche unterstützen will.


Bei der Ausübung der Tätigkeiten für die Stiftung GOLDKIND ist daher der Konsum von Alkohol und anderen Drogen oder Betäubungsmitteln nicht zulässig, und der Besitz oder die Verteilung von illegalen Substanzen am Arbeitsplatz oder im Dienst ist nicht gestattet.

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MELDEPFLICHT UND KONSEQUENZEN

Alle Mitwirkenden, die sich im Zuge ihrer Tätigkeit für die Stiftung GOLDKIND benachteiligt oder beeinträchtigt fühlen, haben jederzeit das Recht, sich zu beschweren. Der Code of Conduct verpflichtet darüber hinaus alle Mitwirkenden der Stiftung GOLDKIND dazu, mögliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln zu melden, auch wenn sie selbst in den betreffenden Sachverhalt nicht direkt involviert sind.


Hinweise auf entsprechende Vorfälle oder eine persönliche Beschwerde sind unverzüglich und vertraulich zu melden. Hierfür hat die Stiftung eine externe Ombudsperson benannt, die in diesen Fällen hinzugezogen werden kann. Die Ombudsperson wurde von der Stiftung dazu berufen, neutral und unabhängig zur Aufklärung von Verstößen gegen den CoC beizutragen. Die Ombudsperson ist per E-Mail erreichbar unter ombudsperson@goldkind-stiftung.com.


In der Konsequenz müssen Mitwirkende, die gegen gesetzliche Vorschriften oder den Verhaltenskodex verstoßen haben, mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die auch zu einer Beendigung der Zusammenarbeit führen können. Eine Schadensersatzforderung sowie eine strafrechtliche Verfolgung des Tatbestands sind darüber hinaus möglich.

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SICHERSTELLUNG DER COC-EINHALTUNG

Im Rahmen einer Tätigkeit für die Stiftung GOLDKIND verpflichten sich alle Mitwirkenden, schriftlich zu bestätigen, den CoC zur Kenntnis genommen sowie die Verhaltensregeln verinnerlicht zu haben und sich an diese zu halten. Die Zustimmung zum CoC ist Voraussetzung für eine Zusammenarbeit.


Der CoC ist ein lebendiges Dokument, dessen Inhalt alle zwei Jahre auf seine Gültigkeit überprüft wird.

München, 06.04.2023

gez. Carolina Pougin (Geschäftsführerin)

INITIATIVE TRANSPARENTE ZIVILGESELLSCHAFT

EINFÜHRUNG

Transparenz ist unserer Stiftung wichtig. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen auf aktuellem Stand öffentlich zugänglich zu machen.

TRANSPARENZINFORMATIONEN

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Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

GOLDKIND – Stiftung für Kinder aus dysfunktionalen Familien gGmbH
Kaulbachstr. 87
80802 München
Telefon: 089/124139010
E-Mail: info@goldkind-stiftung.com

Gründungsjahr: 2021

Ansprechpartnerin: Carolina Pougin (Geschäftsführerin)

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Satzung und Organisationsziele

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Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Wird eine gemeinnützige Organisation neu gegründet, prüft das Finanzamt anhand der eingereichte Satzung, ob die Organisation gemeinnützige Zwecke verfolgt. Entspricht die vorgelegte Satzung den gemeinnützigen Anforderungen, wird ein Feststellungsbescheid nach § 60 a AO ausgestellt.

  • Für unsere Tätigkeit wurde wegen der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 19 AO) sowie der Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 1 AO) am 16.11.2021 vom Finanzamt München ein Feststellungsbescheid ausgestellt.

  • Ein Freistellungsbescheid liegt uns aktuell nicht vor, da dieser vom zuständigen Finanzamt rückwirkend für die letzten drei Jahre nach Veranlagung ausgestellt wird (in unserem Fall die Jahre 2021 bis 2023). Ein Freistellungsbescheid wird unserer Stiftung somit erst im Laufe des Jahres 2024 ausgestellt werden.

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Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen

  • Geschäftsführer & Gründer: Jan Eckard Fischer
  • Geschäftsführerin: Carolina Pougin

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Tätigkeitsbericht

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Personalstruktur

  • über die Stiftung
  • Anzahl der Beschäftigten: 1 Angestellte (Vollzeit), 8 Honorarkräfte (Stand: 08.03.2023)

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Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung

Eine Aufschlüsselung der Mittelherkunft bzw. -Verwendung des Geschäftsjahres 2021 (Zeitraum 06. Mai bis 31. Dezember 2021) ist hier einzusehen.

 


Die Veröffentlichung des Finanzberichts über das erste vollständige Geschäftsjahr 2022 mit Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung der Stiftung GOLDKIND erfolgt umgehend nach Fertigstellung.

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Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit der Stiftung GOLDKIND mit Dritten, wie z.B. mit Tochtergesellschaften, mit Muttergesellschaften oder mit Organisationen, mit denen Förder- oder Gewinnabführungsverträge oder ähnliche juristische Verbindungen bestehen.

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Zuwender*innen mit über 10% der Jahreseinnahmen

Die Stiftung GOLDKIND erhält Zuwendungen von natürlichen Personen.

Die Spenden einer Einzelperson machen derzeit mehr als 95% unserer jährlichen Gesamteinnahmen aus.